AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von media4motion
1.0 Präambel
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen media4motion und dem Auftraggeber bzw. Kunde. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGBs an.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von media4motion nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.3 Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung bzw. Vereinbarung.
2.0 Urheberschutz und Wahrung der Nutzungsrechte
2.1 Sämtliche von media4motion gelieferten Unterlagen, Beschreibungen, Konzepte und Gesprächsnotizen und Informationen dienen zur Kenntnisnahme des Auftraggebers und sind ausschließlich für diesen bestimmt.
2.2 Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars die Nutzungsrechte an den von media4motion gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und ausschließlich für die Nutzung im Gebiet Deutschlands. Jede Vervielfältigung, Weitergabe, weitere Nutzung bzw. Weiterverbreitung der Leistungen, auch in Teilen, bedarf einer gesonderten Genehmigung von media4motion und ist entsprechend zu vergüten. Nutzungsrechte, welche darüber hinaus gehen werden durch die Auftragserteilung nicht erworben, bedürfen einer gesonderten Nutzungsregelung und sind gesondert zu vergüten.
2.3 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei media4motion. Ist der Rechnungsbetrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig beglichen, ist ab diesem Datum jegliche weitere Nutzung der Arbeiten untersagt; dies gilt insbesondere für die weitere Veröffentlichung bzw. Nutzung von Katalogen, Prospekten, Anzeigenvorlagen sowie von Webseiten oder Teilen davon (Grafik, Design, Texte, Bildmaterial, Scripte/Programmcode). Der Zugriff auf die Webseiten durch Benutzer ist umgehend zu unterbinden, alle Daten vom Webserver zu löschen und dies nachzuweisen.
2.4 Die Arbeiten von media4motion dürfen vom Kunden (oder von vom Kunden beauftragten Dritten) weder im Original noch in/bei der Reproduktion geändert oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Eine Verfremdung, Entstellung oder Anpassung der Leistungen ist nicht gestattet bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Auf Wunsch sind die von media4motion erbrachten Leistungen mit der Urheberbezeichnung zu kennzeichnen.
2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sowie Nutzungen über den auftragsgemäß vereinbarten Rahmen hinaus sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von media4motion. Über den Umfang der Nutzung steht media4motion ein Auskunftsanspruch zu.
2.6 Alle Leistungen dürfen ohne Zustimmung von media4motion weder kopiert, digitalisiert noch in irgendeiner anderen Weise weiterverabeitet, genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden und sind vom Auftagsteller als vertraulich zu behandeln.
2.7 Bei Zuwiderhandlung steht media4motion vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5fachen Höhe des ursprünglichen Honorars als Schadenersatz zu.
2.8 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.9 Vorschläge, Anregungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter oder anderer in seinem Namen handelnder Personen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
3.0 Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
3.1 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann media4motion dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von media4motion verfügbar sein.
3.3 Bei Änderungen, Rücktritt oder Abbruch von Aufträgen oder Arbeiten durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden media4motion alle bis dahin erbrachten Leistungen, auch Teilleistungen in Form von Arbeitsgrundlagen, sowie sämtliche angefallenen Kosten vom Kunden ersetzt und media4motion von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
Zusätzlich ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% der voraussichtlichen/kalkulierten Projektgesamtkosten fällig.
3.4 Die erbrachten Leistungen sind bis zu vollständigen Begleichung der Rechnung/en Eigentum von media4motion. (siehe auch 2.2 ff).
3.5 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten, Dokumente und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von media4motion angefertigt werden, verbleiben bei media4motion. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. media4motion schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Fotos, Roh- und Feindaten etc. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen.
3.6 media4motion behält sich vor, erbrachte Leistungen, welche noch nicht vergütet wurden, zurückzufordern und Auftraggebern, welche mit offenen Rechnungen in Verzug sind, weitere Leistungen zu beschränken bzw. zu verweigern sowie die Nutzung der erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu untersagen.
3.7 Die Lieferung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.8 Alle in digitaler Form erbrachten Leistungen werden auf Datenträgern archiviert und für die Dauer von 12 Monaten aufbewahrt. Ein Datenabruf der archivierten Leistungen wird gesondert verrechnet.
4. Media
4.1 Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet media4motion dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
4.2 media4motion verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben. Agenturprovisionen, die von den Medienunternehmen an media4motion gezahlt werden, sind Agenturhonorar und werden nicht an den Kunden weitergegeben.
4.3 Bei Media-Leistungen ist media4motion berechtigt, Schalt- und Fremdkosten dem Kunden vorab in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die media4motion nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen media4motion entsteht dadurch nicht.
5.0 Haftung
5.1 media4motion Übernimmt keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit von Inhalten, Bild- und Textgrafiken, Beschreibungen und sonstigen Informationen. media4motion haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
5.2 Für sämtliche Inhalte von Werbemaßnahmen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch media4motion erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. media4motion ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
5.3 Der Kunde stellt media4motion von Ansprüchen Dritter frei, wenn media4motion auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch media4motion beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet media4motion für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt die Kosten hierfür der Kunde.
5.4 Für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/ oder des Urheberechts der Inhalte, Bild- und Textgrafiken, Beschreibungen und Texte übernimmt media4motion keine Haftung, sofern diese vom Auftraggeber stammen. Bei Verletzung dieser Rechte ist nur der Verwender/Auftraggeber Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. media4motion bestätigt, daß nach bestem Wissen und Gewissen die von media4motion gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind.
5.5 media4motion verplichtet sich Leistungen fristgerecht zu liefern, sofern dies in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen media4motion, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen media4motion resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
5.6 Reklamationen an den erbrachten Leistungen sind media4motion unverzüglich nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. media4motion erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung, dem Kunden entsteht daraus kein Recht zur Minderung des Honorars.
5.7 media4motion haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von media4motion wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von media4motion, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von media4motion für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von media4motion nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von media4motion verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese media4motion gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
6.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
6.3 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Plön
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand 19.07.2007, von Christa Diekmann

